Eltern-ABC

7 Okt, 2008
Autor: red
Kategorie: Allgemein

An- und Abfahrt

Sie bringen Ihr Kind manchmal mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab? Dann haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie: Halten Sie nur im Bereich der ausgewiesenen Parkplätze. So umgehen Sie es, den Verkehr der an- und abfahrenden Schulbusse zu stören.

Sowohl auf dem Parkplatz als auch im Straßenbereich vor der Schule entstehen morgens und nachmittags durch die vielen Autos unserer Eltern und die mit dem Fahrrad ankommenden/abfahrenden Schülerinnen und Schüler immer wieder gefährliche und unübersichtliche Situationen. Bitte bedenken Sie, dass Kinder sich nicht immer der Situation angemessen verhalten und fahren Sie sehr langsam.

Austausch

Wir haben derzeit Partnerschulen in Slawno (Polen), Arlon (Belgien), Soissons (Frankreich), Zoetermeer (Niederlande) und Madrid. Darüber hinaus bieten wir Schülerinnen und Schülern, die das Fach Latein gewählt haben, die Möglichkeit zu einer Exkursion nach Rom.

Beratungslehrerin

Frau Rollinger ist unsere Beratungslehrerin. Grundsätzlich können sich jede Schülerin, jeder Schüler, Eltern, aber auch Lehrkräfte mit Frau Rollinger in Verbindung setzen, wenn es um Probleme geht, die mit der Schule zu tun haben. Wenn ein Rat für ein schulisches Problem benötigt wird, Sie aber nicht mit der Klassenleitung darüber sprechen können oder mögen, ist unsere Beratungslehrerin die richtige Ansprechpartnerin. Die Schwerpunkte ihrer Beratung sind Suchtprävention und Einzelfallberatung. Unsere Beratungslehrerin arbeitet eng zusammen mit der Sucht- und Drogenberatung in Stadthagen, dem Jugendamt in Rinteln und dem Schulpsychologischen Dienst. In dringenden Fällen können schnelle Kontakte zu Jugendpsychologen hergestellt werden.

Sprechzeiten: Mi, 11.30 – 13.00 Uhr

Telefon: 05751-921741

Berufsberatung/Berufsorientierung

Wir haben ein Berufsorientierungskonzept erarbeitet, das altersbezogene Orientierungsmaßnahmen ab Jahrgang 9 vorsieht. Hierzu gehören u.a. ein Besuch des Berufsinformationszentrums in Hameln, ein Bewerbertraining, Teilnahme an Hochschulinformationstagen und Informationsangebote für interessierte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in Kooperation mit diversen Firmen und Institutionen. Für die individuelle Beratung ist Herr Gnieda, Berufsberater der Agentur für Arbeit in Hameln, einmal im Monat in unserem Hause. Schülerinnen und Schüler, die sich von ihm beraten lassen möchten, können sich vorher über aushängende Listen zu einem Gespräch eintragen. Verantwortliche Lehrkraft für den Bereich Berufsorientierung ist Herr Adelmeyer.

Elternabend

In den fünften, siebten, neunten und (solange es sie noch gibt) elften Klassen lädt die Klassenleitung in den ersten vier Wochen des Schuljahres zum ersten Elternabend ein, damit die Klassenelternvorsitzenden und Konferenzvertreter/-innen gewählt werden können. Alle anderen Elternabende werden von den Klassenelternvorsitzenden einberufen, die Klassenleitung wird normalerweise dazu eingeladen. Wenn Sie sich engagieren möchten, stellen Sie sich zur Wahl, die Arbeit ist überschaubar. Zögern Sie nicht, sich mit Ihrer Vorsitzenden/ Ihrem Vorsitzenden in Verbindung zu setzen. Nur mit Ihnen zusammen können wir das Beste für Ihre Kinder erreichen.

Elternsprechtage

Für die Klassen 5 bis 7 findet der Elternsprechtag Anfang Dezember statt, für die Klassenstufen 8 bis 12 im Februar. Sie werden vorher nach Ihren Gesprächswünschen gefragt und erhalten einen entsprechenden Terminplan. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht immer möglich ist, alle Wünsche in stark beschränkter Zeit unterzubringen. Sollte Ihr Zeitplan unangenehme Lücken aufweisen, versüßen Sie sich doch bitte die Pausen mit leckerem Kuchen, den unser Abschlussjahrgang zu diesem Anlass traditionell verkauft.

Erlasse und Verordnungen

Sie möchten sich selbst ein Bild über gesetzliche Bestimmungen machen? Viele Informationen finden sie z.B. auf der Homepage des Kulturministeriums (www.mk.niedersachsen.de), auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (www.nibis.de), auf der Homepage des Landeselternrates Niedersachsen (www.landeselternrat.niedersachsen.de) oder unter www.schure.de (Schule und Recht Niedersachsen).

Fehlzeiten

Wenn Ihr Kind erkrankt ist: siehe unter Krankheiten.

Wenn Ihr Kind an einer Schulveranstaltung unserer Schule teilnimmt und deshalb Unterricht versäumt, gilt dieses nicht als Fehlzeit und muss natürlich auch nicht von Ihnen entschuldigt werden. Die betroffenen Lehrkräfte sind jedoch zu informieren.

Wenn Ihr Kind aus wichtigem Grund der Schule fernbleiben muss und der Termin vorher bekannt ist, müssen Sie für Ihr Kind schriftlich Unterrichtsbefreiung beantragen. Handelt es sich um einen oder zwei Tage, richten Sie diese bitte an die Klassenleitung (bei Oberstufenschülern an die Jahrgangsleitung). Grenzt dieser Tag an Ferien oder es geht um mehr als zwei Tage, wird der Antrag an die Schulleitung gestellt. Wichtige Gründe sind z. B. Konfirmandenfreizeit oder entsprechende kirchliche Veranstaltungen (auch der mögliche freie Tag nach der Konfirmation muss beantragt werden – selbst wenn er Ihrem Kind zusteht!), besondere Familienfeiern (wenn eine Teilnahme ohne Fehlen in der Schule nicht möglich wäre), Beerdigungen, Teilnahme an besonderen Schulungen z.B. im Sport, Teilnahme an Wettbewerben oder Turnieren, in den oberen Jahrgängen Vorstellungsgespräche usw. Eine Befreiung für Urlaub außerhalb der Ferienzeiten ist nicht möglich. Arzttermine müssen, wenn möglich, in den Nachmittag gelegt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssen Sie auch hierfür eine Unterrichtsbefreiung beantragen.

Förderangebote

Die Schule bietet Schülerinnen und Schülern der fünften, sechsten und siebten Klassen Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik an. Sollte bei Ihrem Kind Förderbedarf in einem der Fächer festgestellt werden, teilen wir Ihnen dies schriftlich mit. Sie entscheiden dann, ob Sie von unserem Angebot Gebrauch machen möchten.

Unsere Beratungslehrerin, Frau Rollinger, leitet die Lernwerkstatt des Ernestinums. In diesem fächerübergreifenden Förderprojekt für die Jahrgänge fünf bis sieben werden Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen (bis zu sechs Teilnehmer) durch jeweils zwei Schülerinnen oder Schüler des 10./11. Jahrgangs betreut. Unterstützt wird das regelmäßige Anfertigen von Hausaufgaben, zielorientiertes Üben für Tests und Klassenarbeiten, Vorbereiten von Referaten etc. Die Teilnahme ist an zwei Nachmittagen pro Woche jeweils in der 8./9. Stunde möglich. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zu einer verbindlichen Teilnahme für vier Wochen. Es wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 20 für acht Doppelstunden erhoben. Dieser Betrag wird ausschließlich als Aufwandsentschädigung für die betreuenden Schülerinnen und Schüler verwendet. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenleitungen oder direkt bei Frau Rollinger während der großen Pausen im Lehrerzimmer. Die Schule unterstützt die Arbeit in der Werkstatt durch kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmaterialien.

Förderverein

Dem Förderverein des Gymnasiums Ernestinum, der Ernestina, gehören überwiegend Eltern unserer Schülerinnen und Schüler an. Wir haben zurzeit 570 Mitglieder. Der Jahresbeitrag ist mit 18 € sehr gering (mehr ist auch möglich), dennoch leistet der Verein viele wichtige Beiträge zum Schulleben und zur Schulausstattung. Erkundigen Sie sich – es wäre schön, wenn möglichst viele Eltern für die Zeit, die ihr Kind hier zur Schule geht oder gar darüber hinaus, Mitglied im Förderverein sein könnten.

Hausaufgabenheft

Für unsere Schülerinnen und Schüler der fünften bis achten Klassen erstellen wir jährlich in Zusammenarbeit mit anderen Gymnasien ein Hausaufgabenheft, das Sie verbindlich kaufen und benutzen müssen. Hier ist nicht nur Platz für die Notiz von Hausaufgaben vorgesehen, es enthält darüber hinaus Merkzettel, methodische Tipps und vieles mehr. Ihre Kinder notieren hierin ihre Hausaufgaben, aber auch kleine Nachrichten von uns für Sie. In einem solchen Falle sollten Sie Ihre Kenntnisnahme schriftlich bestätigen. Falls Sie einem Lehrer/einer Lehrerin Ihres Kindes eine Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie das Heft bitte ebenso.

Hausaufgabenhilfe

siehe Förderunterricht

Ganztagsschule

Wir sind eine offene Ganztagsschule. Alle Schülerinnen und Schüler können aus einem breit gefächerten und interessanten Angebot von schulischen oder unter externer Leitung stehenden Arbeitsgemeinschaften (AG) die auswählen, die ihnen am meisten Spaß machen. Das kann eine ausgefallene Sportart sein (z.B. Klettern), für Tierfreunde die „Tierschutz-AG“, für junge Forscher die Arbeitsgemeinschaften „Praktische Biologie“ oder „Archäologie“. Dies sind drei Beispiele aus einem Angebot von über 30 Möglichkeiten. Die Teilnahme ist freiwillig, muss aber nach erfolgter Anmeldung verbindlich für ein Schulhalbjahr erfolgen.

Informationsveranstaltungen

Zu allen wichtigen Entscheidungen, die Sie bzw. Ihre Kinder zu treffen haben mit Blick auf zu wählende Profile in den Sekundarbereichen I und II oder Fremdsprachenangebote, bietet die Schule jeweils rechtzeitig vor den Wahlentscheidungen zentrale Informationsveranstaltungen an.

Klassenfahrten

Ihre Kinder nehmen bis zum Jahrgang 9 an zwei Klassenfahrten teil: Für die Jahrgänge 5 und 6 ist eine einwöchige Klassenfahrt vorgesehen, eine weitere einwöchige Fahrt findet für die Jahrgänge 7, 8 und 9 statt. Die Klassen verbringen eine Schulwoche in einer Jugendherberge in Niedersachsen oder in einem angrenzenden Bundesland.

Am Ende der Schulzeit begeben sich die Schüler des Abschlussjahrganges auf Studienfahrt. Die Ziele ergeben sich aus den Unterrichtsinhalten des fächerübergreifenden Angebots der „Seminarfächer“ unserer Schule.

Krankheit

Wenn ihr Kind erkrankt, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Sekretariat. Spätestens am dritten Tag ist dem Sekretariat eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Schwerwiegende Fälle (Krankenhausaufenthalt) werden Sie ohnehin vorher mit der Klassenleitung besprechen. Ein Attest benötigen wir im Allgemeinen nicht, in besonderen Fällen teilen wir Ihnen dies schriftlich mit. Eine schriftliche Entschuldigung benötigen wir auch, wenn Ihr Kind einzelne Stunden versäumt – wir müssen wissen, dass Ihr Kind mit Ihrem Wissen nicht in der Schule war.

Sollte Ihr Kind im Verlauf eines Schultages erkranken, benachrichtigen wir Sie umgehend und bitten Sie es abzuholen. Ihre Kinder sind in diesen Fällen darauf angewiesen, dass sie zu Hause betreut werden. Bitte bedenken Sie, dass wir keine Möglichkeiten haben, uns hinreichend längere Zeit um kranke Kinder zu kümmern und hinterlassen Sie uns für diesen Fall eine Notfallnummer.

Mensa

Im Gebäude des Ernestinums befindet sich eine Mensa, die täglich zwei bis drei warme Gerichte anbietet und darüber hinaus ein reichhaltiges Angebot an Getränken und Snacks vorhält. Ihre Kinder können aus dem Angebot frei auswählen.

Sie sind jederzeit herzlich eingeladen, das Angebot zu testen.

ÖFFNUNGSZEITEN: Mo – Do von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr und Fr von 09.00Uhr bis 11.00 Uhr

Preisbeispiele: Tagesgericht € 2,95

Pastapoint € 2,30

(Stand: September 2008)

Mitarbeit der Eltern

Sie möchten sich in irgendeiner Weise für die Schule engagieren? Sie können

sich:

  • Zur Wahl als Klassenelternvorsitzende/r stellen und /oder

  • in den Förderverein eintreten,

  • die Klassenleitungen bei Klassenaktivitäten oder Klassenaktionen unterstützen,

  • eine Arbeitsgemeinschaft anbieten,

  • oder einfach Ihre Ideen und Vorschläge der Schule z.B. über die Klassenleitungen oder die Elternvorsitzenden mitteilen.

Wir freuen uns über jede Mitarbeit zugunsten Ihrer Kinder.

Profilklassen ab Jahrgang 7

Im zweiten Halbjahr des Jahrgangs 6 erhalten Sie und Ihre Kinder die notwendigen Informationen zum Angebot der Schule. Die Entscheidung für ein Profil wird ggf. begleitet durch eine Beratung von Seiten der Schule. Für den Profilunterricht stehen für jede Klasse vier Unterrichtsstunden zur Verfügung. Die folgenden Profile bieten wir derzeit an:

  • Profilklasse Spanisch (Spanisch als 3. Fremdsprache)

  • Profilklasse bilingual (Unterricht in Geschichte und Erdkunde wird im Wechsel auf Englisch erteilt)

  • Profilklasse Mathematik-Naturwissenschaften (verstärktes mathematisch-naturwissenschaftliches Angebot)

  • Profilklasse Ästhetik (verstärktes Angebot der Fächer Musik, Darstellendes Spiel, Kunst und Philosophie)

Rauchverbot

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude besteht ein absolutes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Bitte beachten Sie, dass dies auch für Sie als Eltern gilt, wenn Sie z.B. vor der Schule auf Veranstaltungen bzw. auf Ihre Kinder warten: Auf eine Zigarettenpause müssen Sie leider verzichten, auch wenn es sich um eine Abendveranstaltung handelt.

Religion sowie Werte und Normen

Ihr Kind besucht den Unterricht seiner Konfession. Gibt es für seine Religion oder Konfession keinen eigenen Unterricht, besucht es in der Regel den Unterricht in Werte und Normen. Diese Zuordnung kann auf Antrag jeweils zum neuen Schuljahr verändert werden. Der Stichtag für die letzte Meldung wird unseren Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Später eingehende Meldungen können im Allgemeinen aus schulorganisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden, da die Schule die entsprechenden Gruppen einrichten und Lehrerstunden zur Verfügung stellen muss. Für den Antrag (nur bei Änderung der bisherigen Situation) gibt es im Sekretariat einen Vordruck. Er muss von den Erziehungsberechtigen bzw. der religionsmündigen Schülerin/ dem religionsmündigen Schüler unterschrieben sein.

Schriftverkehr mit der Schule

Bitte geben Sie immer den Vornamen, den Namen und die aktuelle Klasse Ihres Kindes an.

Postanschrift der Schule: Gymnasium Ernestinum

31737 Rinteln

Paul-Erdniß-Str. 1

Schulformwechsel

Wenn Ihr Kind von unserer Schule zu einer anderen Schulform wechseln soll (meistens Realschule), muss ein Antrag auf Übergang an eine andere Schulform an die Klassenkonferenz bis spätestens zum 1. April gestellt werden, wenn er noch für das laufende Schuljahr gelten soll. Pädagogisch sinnvoller ist es, wenn ein Wechsel zum Schulhalbjahr (Antrag bis zu den Herbstferien) oder zu Beginn eines neuen Schuljahres (Antrag an die Versetzungskonferenz) vorgenommen wird. Die Klassenkonferenz entscheidet über Ihren Antrag.

Sport

Wenn Ihr Kind für höchstens vier Wochen nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, benötigt die Sportlehrkraft eine Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bestätigung (Absprache mit der Sportlehrkraft, abhängig von Grund und Zeitdauer). Wenn es länger als vier Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, müssen Sie bei dem Schulleiter einen Antrag auf Sportbefreiung stellen und ein ärztliches Attest vorlegen, weil es möglich ist, dass Ihr Kind dann in Sport nicht bewertet werden kann. Im Zeugnis würde dann in einem solchen Fall der Vermerk „befreit“ erscheinen – dafür muss jedoch der Antrag vorliegen. Im Normalfall nimmt ihr Kind übrigens trotzdem am Sportunterricht teil und wird dort mit Aufgaben betraut, die es trotz seiner Verletzung erfüllen kann. Sollte dies nicht möglich sein, besucht es in der Zeit den Fachunterricht in einer Parallelklasse.

Stundenzeiten

Die Stundenzeiten sind mit den Schulen unseres Einzugsgebietes und mit dem Träger der Schülertransporte abgestimmt:

Stunde

Anfang (Uhr)

Ende (Uhr)

1

7.45

8.30

2

8.35

9.20

1. große Pause

9.20

9.40

3

9.40

10.25

4

10.30

11.15

2. große Pause

11.15

11.30

5

11.30

12.15

6

12.20

13.05

Mittagspause

13.05

14.00

8

14.00

14.45

9

14.45

15.30

Telefonnummern

Wenn Ihnen eine Lehrkraft die private Telefonnummer zur Verfügung stellt, können Sie diese bei Problemen oder Fragen auch zu Hause anrufen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass das Sekretariat aus Gründen des Datenschutzes keine Telefonnummern weitergibt. Wenn Sie es wünschen, benachrichtigt das Sekretariat die Lehrkraft, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Bitte bedenken Sie auch, dass auch Lehrkräfte Ihre Freizeit brauchen und vermeiden Sie Anrufe nach 20.00 Uhr und am Wochenende.

Terminplan

Die Schule führt und aktualisiert einen Terminplan für das laufende Schuljahr. Sie finden den Plan auf der Homepage der Schule (www.gym-rinteln.de). Wir teilen Ihnen die wichtigsten Termine (Ferien, Konferenzen, Elternsprechtage, Abitur etc.) jeweils zu Beginn des Schuljahres schriftlich mit.

Wiederholen eines Schuljahres

Ein Schuljahr wiederholt, wer nicht versetzt wird. Dies geschieht in der Regel bei mindestens zwei Fünfen oder einer Sechs. Die Versetzungskonferenz kann bei einem möglichen Ausgleich die Versetzung gewähren, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Jahrgang erwartet werden kann, ebenso kann sie unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung in einem Fach zulassen. Hierüber kann nur die Konferenz bestimmen, es gibt keine Möglichkeit für Eltern, in dieser Beziehung einen Antrag zu stellen.

Sollten Sie überlegen, Ihr Kind freiwillig zurücktreten zu lassen, setzen Sie sich bitte mit der Schulleitung in Verbindung.

Zeugnisse

Denken Sie bitte daran, dass die Schule anhand Ihrer Unterschrift auf einem Zeugnis am ersten Unterrichtstag im neuen Schul- bzw. Schulhalbjahr überprüfen muss, ob Sie das Zeugnis gesehen haben.

Bei fast 1400 ausgestellten Zeugnissen pro Halbjahr kann es trotz größter Sorgfalt immer wieder zu Fehlern kommen. Bitte überprüfen Sie zusammen mit Ihrem Kind das Zeugnis gleich nach Erhalt. Sollte ein Fehler aufgetreten sein, wendet sich Ihr Kind zu Beginn des neuen Schuljahres /Schulhalbjahres bitte an den Klassenlehrer, der alles Weitere veranlassen wird.

Kontakt

Postadresse

Paul-Erdniß-Straße 1
31737 Rinteln

Telefon & Email

Tel.: 05751 41476
ernestinum@gym-rinteln.de

School Hours

Mo – Do : 7.15 Uhr bis 16 Uhr
Fr: 7.15 Uhr bis 13 Uhr

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