Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg ist ab 1.9. der Zugang zum Ernestinum nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet. Für Schülerinnen, Schüler des Ernestinums, Lehrkräfte, Bedienstete und regelmäßig im Ernestinum Arbeitende ist ein täglicher Selbsttest ausreichend. Alle anderen Personen benötigen einen Schnelltest (24h) oder PCR-Test (48h). Diese Regelung gilt auch für Elternabende und die Einschulungsfeier der 5. Klassen..
Das Betreten des Schulgebäudes zum Abholen von Kindern ist untersagt.
Das Vorliegen entsprechender Zertifikate in digitaler oder analoger Form ist unverzüglich im Sekretariat nachzuweisen. Es geht um die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler und um die Aufrechterhaltung des Unterrichts in Präsenzform.