Die deutschen Staatsoberhäupter
Der Bundespräsident ist in föderativen Demokratien wie Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz das formelle Staatsoberhaupt. Der Bundespräsident erfüllt im Wesentlichen repräsentative Aufgaben und übt so nur einen mittelbaren politischen Einfluss aus.
Zu den Befugnissen des Bundespräsidenten gehören u. a. das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bundeskanzlers, dessen Ernennung und Entlassung sowie auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Ernennung und Entlassung der Bundesminister.
Der Bundespräsident genießt wie die Abgeordneten Immunität, kann aber bei Gesetzesverstößen seines Amtes enthoben werden. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie kurze Biografien, die das Leben und Schaffen der deutschen Bundespräsidenten dokumentieren.
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Theodor Heuss (1949-1959)
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Heinrich Lübke (1959-1969)
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Gustav Heinemann (1969-1974)
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Walter Scheel (1974-1979) |

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Karl Carstens (1979-1984)
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Richard v. Weizsäcker (1984-1994)
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Roman Herzog (1994-1999) |

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Johannes Rau (1999-?)
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