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50 Jahre Grundgesetz

[50 Jahre Grundgesetz]Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am 8. Mai 1949 von einer Sachverständigenkommission beschlossen, von den Alliierten am 12. Mai unter Vorbehalten genehmigt und am 23. Mai verkündet.
   Der Begriff Grundgesetz (statt Verfassung) hat provisorischen Charakter, da auch die neu gegründete Bundesrepublik zunächst als Provisorium angesehen wurde (vor allem hinsichtlich der Aufteilung in Sektoren und der daraus resultierenden deutschen Teilung).
   Das Grundgesetz regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es gliedert sich in 13 Abschnitte, denen eine Präambel vorangestellt ist:

Abschnitt I enthält den Katalog der Grundrechte, der weitgehend mit den allgemeinen Menschenrechten identisch ist. Die Einhaltung dieser Rechte (Art. 1-19) wird ausdrücklich garantiert.
Abschnitt II formuliert allgemeine Grundsätze (Art. 20-37) über die Staatsform und die Aufgaben von Bund und Ländern sowie deren Verhältnis zueinander.
In den Abschnitten III bis VI (Art. 38-69) werden die Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundespräsident, Bundesregierung) beschrieben.
Abschnitt VII behandelt die Zuständigkeit des Bundes bei der Gesetzgebung und den Gesetzgebungsverfahren (Art. 70-82).
Die Abschnitte VIII und VIII a (Art. 83-91b) enthalten Bestimmungen über die Ausführung der Bundesgesetze, Bundesverwaltung und Gemeinschaftsaufgaben.
Abschnitt IX behandelt die Rechtsprechung (Art. 92-104).
Abschnitt X regelt das Finanzwesen (Art. 104 a-115).
Abschnitt X a enthält Regelungen für den Verteidigungsfall (115 a-115 l).
Abschnitt XI enthält Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116-146), wie z. B. den 1990 eingefügten Art. 143, der im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung übergangsweise Abweichungen von den Bestimmungen des Grundgesetzes zulässt.

Das Grundgesetz hat grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Rechtsnormen. Es kann durch Zweidrittelmehrheit von Bundesrat und Bundestag geändert werden. Einige Grundsätze (insbesondere die Grundrechte) sind auch durch Mehrheitsbeschluss nicht änderungsfähig.
   Seit seiner Verkündung am 23. Mai 1949 (in Kraft getreten am 24. Mai) wurde das Grundgesetz durch über 40 neue Bestimmungen geändert, so z. B. 1990 anlässlich der (ursprünglich als Verfassungsziel festgelegten) Wiedervereinigung und im Zuge der Asylrechtsänderung von 1993 (Artikel 16 a).

 

REDE VON ADENAUER

Die Verkündung des Grundgesetzes durch Konrad Adenauer können Sie sich hier als MP3-Datei anhören. Wählen Sie zwischen der verkürzten (27 KB) oder der Original-Fassung (102 KB).

 

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